Das Gebäude aus dem Baujahr 1966, mit Teil eingetragenen Denkmalschutz, befindet sich in
einer ruhigen Lage in Gütersloh, die Wohnung wurde komplett renoviert, somit sind Sie als
potenzieller Mieter "Erstnutzer", weshalb das Rauchen in der Wohnung nicht erlaubt ist.
Die geräumige Dachgeschoss-Wohnung verfügt über knapp 100 m² Wohnfläche, welche sich
über 4 Zimmer, einen Flur, einem Badezimmer, einer Toilette, einer Kammer und einer Küche
erstreckt.
Das Haus verfügt über einen großen gemeinschaftlichen Garten, der mitbenutzt werden kann.
Auf Basis der Größe der Wohnung wird diese bevorzugt an eine Familie mit Kindern vermietet.
Die Räume sind hell, lichtdurchflutet und wurden frisch weiß gestrichen.
Trotz des Dachbodensausbaues fallen wenige Dachschrägen ins Gewicht.
Zu der Wohnung gehört zudem ein eigener Kellerraum, welcher zusätzlichen Stauraum bietet.
Die Stromkosten müssen direkt mit dem zuständigen Energieversorger abgerechnet werden.
In fußläufiger Nähe ist eine Bushaltestelle erreichbar, die Bushaltestelle Fichtenstraße in
ungefähr 3 Minuten erreichbar. Genauso ist eine zweite Haltestelle „Hermann-Simon-Str.“ in
gleicher fußläufiger Entfernung erreichbar. Die dort fahrende Buslinie des Stadtbusses Gütersloh
bringt die Fahrgäste im 30-Minuten-Takt in die Gütersloher Innenstadt.
Der Eigentümer erlaubt die Haltung von Tieren unter Absprache.
Die Gesamtmiete beträgt 748,55 €
und teilt sich wie folgt auf:
- 628,55 € Kaltmiete
- 120 € Nebenkosten
- Heizkosten und Stromkosten werden direkt mit dem Versorger abgerechnet
Bei potenziellen Mietinteressenten behält sich der Vermieter vor, eine Bonitätsauskunft einzuholen.
Wichtig ist ein nachzuweisendes, festes Einkommen.
Bitte lassen uns Ihre aussagefähige Bewerbung mit Angabe Ihrer Kontaktdaten per e-mail oder über unser Kontaktformular zukommen.
Es werden nur schriftliche Anfragen berücksichtigt.
Folgende Unterlagen werden zum Abschluss eines Mietvertrages benötigt:
• Ausgefüllte/unterschriebene Selbstauskunft
• Kopie Ausweis Vorder- und Rückseite/aller Personen
• Einkommensnachweise der letzten drei Monate oder entsprechende Nachweise der
Mietübernahme durch das Amt
• Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des aktuellen Vermieters